Einarbeiten an einem Samstagnachmittag : VGH 92/18/0245 v.4.9.1992
Weder § 3 Abs.4 ARG noch der dort bezogene § 4 Abs.3 AZG bieten einen Anhaltspunkt dafür, dass das Einarbeiten an einem Samstagnachmittag, der vor dem für das Einarbeiten 'zum Anlass genommenen Feiertag' gelegen ist, nicht zulässig wäre.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.12.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-775214 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |