Dienstwohnung : ASG Wien 3 Cga 1501/92 v.14.7.1992, rk
Sperrt ein Arbeitgeber nach Ausspruch der Entlassung eines Arbeitnehmers am nächsten Tag den Strom für die Dienstwohnung des Arbeitnehmers ab, stört er eigenmächtig den Besitz des Arbeitnehmers am Strombezug und damit auch an der Dienstwohnung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.10.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.833 Dienstwohnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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