Dienstwohnung : ASG Wien 3 Cga 1501/92 v.14.7.1992, rk
Sperrt ein Arbeitgeber nach Ausspruch der Entlassung eines Arbeitnehmers am nächsten Tag den Strom für die Dienstwohnung des Arbeitnehmers ab, stört er eigenmächtig den Besitz des Arbeitnehmers am Strombezug und damit auch an der Dienstwohnung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.10.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.833 Dienstwohnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-775199 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |