Dienstwohnung : ASG Wien 3 Cga 1501/92 v.14.7.1992, rk

Sperrt ein Arbeitgeber nach Ausspruch der Entlassung eines Arbeitnehmers am nächsten Tag den Strom für die Dienstwohnung des Arbeitnehmers ab, stört er eigenmächtig den Besitz des Arbeitnehmers am Strombezug und damit auch an der Dienstwohnung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.833 Dienstwohnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sperrt ein Arbeitgeber nach Ausspruch der Entlassung eines Arbeitnehmers am nächsten Tag den Strom für die Dienstwohnung des Arbeitnehmers ab, stört er eigenmächtig den Besitz des Arbeitnehmers am Strombezug und damit auch an der Dienstwohnung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog