Geltendmachung von Darlehensforderungen im Insolvenz-Ausfallgeld-Verfahren : OGH 9 Ob S 12/92 v.2.9.1992
Einer Forderungsanmeldung, in der als Rechtsgrund für die geltend gemachte Forderung lediglich eine Darlehensgewährung an den Arbeitgeber angeführt wird, ist nicht zu entnehmen, dass damit gesicherte Entgeltansprüche von Arbeitnehmern geltend gemacht werden sollen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.04.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
347.736 Insolvenz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Einer Forderungsanmeldung, in der als Rechtsgrund für die geltend gemachte Forderung lediglich eine Darlehensgewährung an den Arbeitgeber angeführt wird, ist nicht zu entnehmen, dass damit gesicherte Entgeltansprüche von Arbeitnehmern geltend gemacht werden sollen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |