Geltendmachung von Darlehensforderungen im Insolvenz-Ausfallgeld-Verfahren : OGH 9 Ob S 12/92 v.2.9.1992

Einer Forderungsanmeldung, in der als Rechtsgrund für die geltend gemachte Forderung lediglich eine Darlehensgewährung an den Arbeitgeber angeführt wird, ist nicht zu entnehmen, dass damit gesicherte Entgeltansprüche von Arbeitnehmern geltend gemacht werden sollen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.736 Insolvenz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Einer Forderungsanmeldung, in der als Rechtsgrund für die geltend gemachte Forderung lediglich eine Darlehensgewährung an den Arbeitgeber angeführt wird, ist nicht zu entnehmen, dass damit gesicherte Entgeltansprüche von Arbeitnehmern geltend gemacht werden sollen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog