Geltendmachung von Darlehensforderungen im Insolvenz-Ausfallgeld-Verfahren : OGH 9 Ob S 12/92 v.2.9.1992

Einer Forderungsanmeldung, in der als Rechtsgrund für die geltend gemachte Forderung lediglich eine Darlehensgewährung an den Arbeitgeber angeführt wird, ist nicht zu entnehmen, dass damit gesicherte Entgeltansprüche von Arbeitnehmern geltend gemacht werden sollen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.04.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.736 Insolvenz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-774112 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage