Grundloser Wohnungstausch: Befristung unwirksam : OGH 7 Ob 515, 516/93 v.3.3.1993
Das Mietverhältnis wird durch den Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Zeit nicht aufgelöst, sondern stillschweigend erneuert. Eine Verpflichtung des Mieters, die Wohnung zu räumen, besteht daher nicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.04.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietvertrag
347.453 Mietrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietvertrag | Dokument Nr. A-773248 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |