Geschlechterdiskriminierung beim Arbeitsentgelt : BAG 4 AZR 30/92 v.23.9.1992
Die nach § 612 Abs.3 Satz 3 i.V.m. § 611a Abs.1 Satz 3 BGB für die Velagerung der Beweislast auf den Arbeitgeber erforderlichen Tatsachen, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, sind jedenfalls dann durch die zahlenmässig wesentlich grössere nachteilige Betroffenheit der Ang...
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Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (48 (1993) Nr.9)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 30.03.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.215 Frauenlohn
396.1 Frau: Gleichberechtigung 331.2 Lohn 342.722 Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die nach § 612 Abs.3 Satz 3 i.V.m. § 611a Abs.1 Satz 3 BGB für die Velagerung der Beweislast auf den Arbeitgeber erforderlichen Tatsachen, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, sind jedenfalls dann durch die zahlenmässig wesentlich grössere nachteilige Betroffenheit der Angehörigen eines Geschlechts glaubhaft gemacht, wenn die Kriterien für die Entlohnungspraxis des Arbeitsgebers für die Arbeitnehmer nicht durchschaubar sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |