Geschlechterdiskriminierung beim Arbeitsentgelt : BAG 4 AZR 30/92 v.23.9.1992

Die nach § 612 Abs.3 Satz 3 i.V.m. § 611a Abs.1 Satz 3 BGB für die Velagerung der Beweislast auf den Arbeitgeber erforderlichen Tatsachen, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, sind jedenfalls dann durch die zahlenmässig wesentlich grössere nachteilige Betroffenheit der Ang...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (48 (1993) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215 Frauenlohn
396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.2 Lohn
342.722 Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.215 Frauenlohn Dokument Nr. A-772355 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage