Normenkontrolle, Antragsbefugnis : BVerwG 4 NB 3.92 v.20.8.1992
Wird ein Bebauungsplan geändert, so ist das Interesse der Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes nicht nur dann abwägungserheblich, wenn durch die Planänderung ein subjektives öffentliches Recht berührt oder beseitigt wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (46 (1993) Nr.3 S.120-123)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 02.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 711.62 Bauordnung
351.95 Verwaltungsverfahren 34.028 Verfahrensrecht |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 711.62 Bauordnung | Dokument Nr. A-772113 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |