Arbeitsmarktverwaltung: Neue Organisationsform als GmbH : AMV-Neu
Die Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung (AMV) über den Reservefonds, der damit eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält, bedeutet, dass die 'AMV neu' nicht mehr dem Haushaltsrecht des Bundes und dem Beamtendienstrecht unterliegt. Damit könnte die AMV auch Kredite aufnehmen, vorausgeset...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neues Volksblatt (1993)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.03.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Hesoun, Josef
|
Klassifikation: | 331.96 Arbeitsmarktverwaltung
331.96 Arbeitsamt 35.07 Verwaltungsreform 331.96 Arbeitsvermittlung 331.6 Arbeitsmarktpolitik 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 331.61 Arbeitsmarktförderung 329F SPÖ 329F ÖVP 329 Partei, politische |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!