Arbeitsmarktverwaltung: Neue Organisationsform als GmbH : AMV-Neu
Die Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung (AMV) über den Reservefonds, der damit eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält, bedeutet, dass die 'AMV neu' nicht mehr dem Haushaltsrecht des Bundes und dem Beamtendienstrecht unterliegt. Damit könnte die AMV auch Kredite aufnehmen, vorausgeset...
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Veröffentlicht in: | Neues Volksblatt (1993)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.03.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Hesoun, Josef
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Klassifikation: | 331.96 Arbeitsmarktverwaltung
331.96 Arbeitsamt 35.07 Verwaltungsreform 331.96 Arbeitsvermittlung 331.6 Arbeitsmarktpolitik 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 331.61 Arbeitsmarktförderung 329F SPÖ 329F ÖVP 329 Partei, politische |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.96 Arbeitsmarktverwaltung | Dokument Nr. A-770290 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |