Arbeitsmarktverwaltung: Neue Organisationsform als GmbH : AMV-Neu

Die Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung (AMV) über den Reservefonds, der damit eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält, bedeutet, dass die 'AMV neu' nicht mehr dem Haushaltsrecht des Bundes und dem Beamtendienstrecht unterliegt. Damit könnte die AMV auch Kredite aufnehmen, vorausgeset...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt (1993)
VerfasserIn: Salzmann, Walter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Passive Person:Hesoun, Josef
Klassifikation:331.96 Arbeitsmarktverwaltung
331.96 Arbeitsamt
35.07 Verwaltungsreform
331.96 Arbeitsvermittlung
331.6 Arbeitsmarktpolitik
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.61 Arbeitsmarktförderung
329F SPÖ
329F ÖVP
329 Partei, politische
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung (AMV) über den Reservefonds, der damit eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält, bedeutet, dass die 'AMV neu' nicht mehr dem Haushaltsrecht des Bundes und dem Beamtendienstrecht unterliegt. Damit könnte die AMV auch Kredite aufnehmen, vorausgesetzt, der Finanzminister garantiert die Bundeshaftung. Der Reservefonds war in der Vergangenheit praktisch als Ausgleichskasse für die Arbeitslosenversicherung benützt worden. 240 Millionen Schilling im Reservefonds.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog