EuGH: Unmittelbare Wirkung von Assoziationsabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrates : EuGH Rs C-237/91 v.16.12.1992

Ein türkischer Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Art.6 I erster oder dritter Gedankenstrich Beschluss Nr.1/80 erfüllt, kann sich unmittelbar auf diese Bestimmungen berufen, um ausser der Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu erreichen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (4 (1993) Nr.3 S.96-98)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.02.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11F Wanderarbeitnehmer
331.62 Ausländerbeschäftigung
34.038 Rechtsprechung
Region:EG
Deutschland
Türkei
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Ablageschlagwort: 331.11F Wanderarbeitnehmer Dokument Nr. A-769834 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage