EuGH: Unmittelbare Wirkung von Assoziationsabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrates : EuGH Rs C-237/91 v.16.12.1992
Ein türkischer Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Art.6 I erster oder dritter Gedankenstrich Beschluss Nr.1/80 erfüllt, kann sich unmittelbar auf diese Bestimmungen berufen, um ausser der Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu erreichen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (4 (1993) Nr.3 S.96-98)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.02.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11F Wanderarbeitnehmer
331.62 Ausländerbeschäftigung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EG
Deutschland Türkei |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.11F Wanderarbeitnehmer | Dokument Nr. A-769834 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |