Versetzung bei Bildschirmtätigkeit : LG Salzburg 18 Cga 161/91 v.19.11.1991

Da eine Bildschirmzulage als Erschwerniszulage Entgeltcharakter hat, bedeutet der Wegfall einer solchen Erschwerniszulage und des damit verbundenen geringeren Einkommens des Arbeitnehmers eine Verschlechterung. Der gleichzeitige Wegfall von Erschwernis und Zulage kann bei der anzustellenden Gesamtsc...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.225 Lohnzulage
331.021F Bildschirmarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung Dokument Nr. A-769832 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage