Postensuchtage sollen fallen : Derzeit hat ein Angestellter Anspruch auf insgesamt vier freie Tage während der einmonatigen Kündigungsfrist, um sich einen neuen Job suchen zu können

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.126 Arbeitsplatzwechsel
331.6 Arbeitsmarktpolitik
336.72 Kapitalbildung
331.24 Miteigentum
339.232 Vermögensbildung: Arbeitnehmer
329F ÖVP
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.94 Arbeitnehmerschutz
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-769781 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage