Die Wettbewerbspolitik der Europäischen Gemeinschaften und die öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen

Der Vertrag von Rom ist neutral, was das private oder öffentliche Eigentum der Unternehmen betrifft. Die öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen geniessen die vier im Vertrag festgelegten Grundfreiheiten. Die mit diesen Rechten verbundenen Pflichten beinhalten vor allem die Pflicht zur E...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen (15 (1992) Nr.4 S.377-391)
VerfasserIn: Ehlermann, Claus-Dieter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.115 Betrieb, öffentlicher
381.81 Wettbewerbspolitik
658.115 Gemeinwirtschaft
658.114:347.23 Betrieb: Eigentumsverhältnisse
338.98 Subvention
Region:EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Vertrag von Rom ist neutral, was das private oder öffentliche Eigentum der Unternehmen betrifft. Die öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen geniessen die vier im Vertrag festgelegten Grundfreiheiten. Die mit diesen Rechten verbundenen Pflichten beinhalten vor allem die Pflicht zur Einhaltung der Wettbewerbsregeln des Vertrages.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog