Die Wettbewerbspolitik der Europäischen Gemeinschaften und die öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen

Der Vertrag von Rom ist neutral, was das private oder öffentliche Eigentum der Unternehmen betrifft. Die öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen geniessen die vier im Vertrag festgelegten Grundfreiheiten. Die mit diesen Rechten verbundenen Pflichten beinhalten vor allem die Pflicht zur E...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen (15 (1992) Nr.4 S.377-391)
VerfasserIn: Ehlermann, Claus-Dieter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.115 Betrieb, öffentlicher
381.81 Wettbewerbspolitik
658.115 Gemeinwirtschaft
658.114:347.23 Betrieb: Eigentumsverhältnisse
338.98 Subvention
Region:EG
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Ablageschlagwort: 658.115 Betrieb, öffentlicher Dokument Nr. A-769449 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage