Urteil: Untertariflich ist nicht wettbewerbswidrig

Wer seinen Arbeitnehmern weniger als den Tariflohn zahlt, handelt damit noch nicht automatisch wettbewerbswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (I ZR 276/90).

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1993)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
331.2 Lohn
331.116 Arbeitsvertrag
347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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