Welche Staaten müssen Flüchtlinge aufnehmen? : Europäische Asylvereinbarungen

Mit Österreich existiert zwar eine Abmachung von 1961, die auch Drittausländer einschliesst. Sofern diese aber nicht binnen vier Tagen nach ihrem illegalen Grenzübertritt aufgegriffen werden und nach weiteren acht Tagen mit den erforderlichen Nachweisen den österreichischen Behörden überstellt werde...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1993)
VerfasserIn: Fastenrath, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 02.03.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.43 Asylrecht
362.923 Flüchtlingsfürsorge
312.3 Flüchtling
341.43 Flüchtling, politischer
323 Innenpolitik
342.7 Menschenrecht
341.241 Abkommen, internationales
341.1 Integration, Europäische
340.134 Gesetzgebung
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
Region:Deutschland
EG
Österreich
Schweiz
Belgien
Frankreich
Luxemburg
Niederlande
Italien
Spanien
Griechenland
Portugal
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Mit Österreich existiert zwar eine Abmachung von 1961, die auch Drittausländer einschliesst. Sofern diese aber nicht binnen vier Tagen nach ihrem illegalen Grenzübertritt aufgegriffen werden und nach weiteren acht Tagen mit den erforderlichen Nachweisen den österreichischen Behörden überstellt werden, können sie nur noch unter besonderen Bedingungen zurückgeschickt werden: Es muss nachgewiesen werden, dass sich die Personen mindestens zwei Wochen in Österreich aufgehalten haben, und der Antrag muss binnen eines halben Jahres nach dem Grenzübertritt gestellt werden. Eine etwas abweichende Regelung gibt es auch mit der Schweiz.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog