Welche Staaten müssen Flüchtlinge aufnehmen? : Europäische Asylvereinbarungen
Mit Österreich existiert zwar eine Abmachung von 1961, die auch Drittausländer einschliesst. Sofern diese aber nicht binnen vier Tagen nach ihrem illegalen Grenzübertritt aufgegriffen werden und nach weiteren acht Tagen mit den erforderlichen Nachweisen den österreichischen Behörden überstellt werde...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1993)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 02.03.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.43 Asylrecht
362.923 Flüchtlingsfürsorge 312.3 Flüchtling 341.43 Flüchtling, politischer 323 Innenpolitik 342.7 Menschenrecht 341.241 Abkommen, internationales 341.1 Integration, Europäische 340.134 Gesetzgebung 331.62 Arbeitnehmer, ausländische |
Region: | Deutschland
EG Österreich Schweiz Belgien Frankreich Luxemburg Niederlande Italien Spanien Griechenland Portugal |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 341.43 Asylrecht | Dokument Nr. A-769105 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |