Überstundenentlohnung von Teilzeitbeschäftigten für Arbeiten ausserhalb der betrieblichen Normalarbeitszeit : OGH 9 Ob A 275/92 v.13.1.1993

Endet die Normalarbeitszeit der vollbeschäftigten Arbeitnehmer an Samstagen um 12 Uhr, sind auch ohne besondere kollektivvertragliche Regelung die von den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern an den Samstagen nachmittags geleisteten Arbeitsstunden als Überstunden zu werten und gemäss dem KV zu entloh...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.02.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.811 Teilzeitarbeit
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunde Dokument Nr. A-768582 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage