Rechtsunwirksamer KV-Sonderzahlungsverlust bei Kündigung durch Arbeitnehmer : OGH 9 Ob A 263/92 v.11.11.1992

Die Bestimmung des § 9 abs.5 KV für das Bauhilfsgewerbe, die den Verlust des aliquoten Teiles des Weihnachtsgeldes vorsieht, wenn das Dienstverhältnis vom Arbeitnehmer vor Ablauf von fünf Monaten oder vor dem 1.Oktober des laufenden Jahres durch Kündigung gelöst wird, ist rechtsunwirksam.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.02.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225.6 Weihnachtsgeld
331.225 Gratifikation
331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Bestimmung des § 9 abs.5 KV für das Bauhilfsgewerbe, die den Verlust des aliquoten Teiles des Weihnachtsgeldes vorsieht, wenn das Dienstverhältnis vom Arbeitnehmer vor Ablauf von fünf Monaten oder vor dem 1.Oktober des laufenden Jahres durch Kündigung gelöst wird, ist rechtsunwirksam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog