Rechtsunwirksamer KV-Sonderzahlungsverlust bei Kündigung durch Arbeitnehmer : OGH 9 Ob A 263/92 v.11.11.1992

Die Bestimmung des § 9 abs.5 KV für das Bauhilfsgewerbe, die den Verlust des aliquoten Teiles des Weihnachtsgeldes vorsieht, wenn das Dienstverhältnis vom Arbeitnehmer vor Ablauf von fünf Monaten oder vor dem 1.Oktober des laufenden Jahres durch Kündigung gelöst wird, ist rechtsunwirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.02.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225.6 Weihnachtsgeld
331.225 Gratifikation
331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.225.6 Weihnachtsgeld Dokument Nr. A-768032 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage