Nachträgliche Behindertenkündigung wegen Betriebsstillegung : VGH 92/09/0097 v.25.9.1992

Die Tatsache der Betriebseinstellung ist grundsätzlcih verschuldensneutral zu sehen. Auf den Grund der Stillegung kommt es rechtens nicht an. Entscheidend für die Stillegung ist der Wille des Arbeitgebers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1993)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.02.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.59 Behindertenarbeit
331.13 Kündigung: Arbeit
65.016 Betriebsstillegung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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