Nachträgliche Behindertenkündigung wegen Betriebsstillegung : VGH 92/09/0097 v.25.9.1992
Die Tatsache der Betriebseinstellung ist grundsätzlcih verschuldensneutral zu sehen. Auf den Grund der Stillegung kommt es rechtens nicht an. Entscheidend für die Stillegung ist der Wille des Arbeitgebers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1993)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.02.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.59 Behindertenarbeit
331.13 Kündigung: Arbeit 65.016 Betriebsstillegung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.59 Behindertenarbeit | Dokument Nr. A-768030 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |