Rechtzeitige Mitteilung von Schwangerschaft bei Kündigungsausspruch : OGH 9 Ob A 114/92 v.27.5.1992
Da unter Bedachtnahme auf den Gemütszustand der Arbeitnehmerin der Versuch, die Arbeitgeberin erst am Montag zu erreichen, dann keine Verspätung darstellt, wenn die Arbeitgeberin am Samstag, den 8.7.1989, nicht zu sprechen war, liegt eine verspätete Mitteilung im Sinne des MuttSchG nicht vor.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1992) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
351.83 Mutterschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-767557 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |