Lohnfortzahlung im Krankheitsfall : BAG 5 AZR 407/91 v.5.8.1992

Fällt für einen gewerblichen Arbeitnehmer Samstagsarbeit wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aus, so besteht für ihn aufgrund des tariflichen Referenzprinzips kein Anspruch auf Lohnfortzahlung für diese ausgefallene Arbeitszeit.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (48 (1993) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.813 Samstagsarbeit
368.42 Krankenversicherung (SV)
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-766307 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage