Nicht auf Lorbeeren ausruhen : A & W-Gespräch mit Irmgard Schmidleithner
Bei Verletzung des Gebots der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung können Strafen bs zu 5000 Schilling verhängt werden. Diese Sanktion trifft den privaten Arbeitsvermittler und die Vermittler der Arbeitsmarktverwaltung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (47 (1993) Nr.1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1993 |
Erscheinungsjahr: | 1993 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Schmidleithner, Irmgard
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Klassifikation: | 396.1 Frau: Gleichberechtigung
177.5 Gleichheit, soziale 304 Sozialreform 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten 396.5 Frauenarbeit 304 Sicherheit, soziale 372 Kindererziehung 373.24 Kindergarten 331.817.4 Pflegeurlaub 351.83 Mutterschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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