Nicht auf Lorbeeren ausruhen : A & W-Gespräch mit Irmgard Schmidleithner

Bei Verletzung des Gebots der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung können Strafen bs zu 5000 Schilling verhängt werden. Diese Sanktion trifft den privaten Arbeitsvermittler und die Vermittler der Arbeitsmarktverwaltung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (47 (1993) Nr.1)
VerfasserIn: Wolak, Lia
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Schmidleithner, Irmgard
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
177.5 Gleichheit, soziale
304 Sozialreform
368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
396.5 Frauenarbeit
304 Sicherheit, soziale
372 Kindererziehung
373.24 Kindergarten
331.817.4 Pflegeurlaub
351.83 Mutterschutz
Region:Österreich
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