Nicht auf Lorbeeren ausruhen : A & W-Gespräch mit Irmgard Schmidleithner

Bei Verletzung des Gebots der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung können Strafen bs zu 5000 Schilling verhängt werden. Diese Sanktion trifft den privaten Arbeitsvermittler und die Vermittler der Arbeitsmarktverwaltung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (47 (1993) Nr.1)
VerfasserIn: Wolak, Lia
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Schmidleithner, Irmgard
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
177.5 Gleichheit, soziale
304 Sozialreform
368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
396.5 Frauenarbeit
304 Sicherheit, soziale
372 Kindererziehung
373.24 Kindergarten
331.817.4 Pflegeurlaub
351.83 Mutterschutz
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 396.1 Frau: Gleichberechtigung Dokument Nr. A-764987 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage