Schutz der Meinungsfreiheit (hier: bei Übernahme von Auszubildenden) - Abwägung mit Vertragsfreiheit des Arbeitgebers : BVerfG 1 BvR 126/85 v.19.5.1992 / Verfassungsbeschwerde gegen BAG-Urteil vom 5.4.1984
Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art.5 Abs.1 GG, dass die Gerichte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Privatrechts Rechnung tragen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (45 (1992) Nr.51/52)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 18.12.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.727 Meinungsfreiheit
331.116 Arbeitsvertrag 331.116 Lehrvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Ablageschlagwort: 342.727 Meinungsfreiheit | Dokument Nr. A-764829 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |