Vorrang einer nachfolgenden Exekutiv-Lohnpfändung bei blosser Lohnverpfändung : OGH 9 Ob A 153/92 v.2.9.1992
Begnügt sich ein Kreditinstitut infolge der Zahlung der Kreditraten durch den Arbeitnehmer mit der blossen Verpfändung der Bezüge zur Besicherung des Darlehens, muss der Arbeitgeber einem exekutionsgerichtlichen Auftrag auf Einziehung der pfändbaren Bezüge des Arbeitnehmers und Überweisung an den Gl...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.11.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.212 Lohnpfändung
347.952 Exekutionsrecht 347.952 Exekution, gerichtliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.212 Lohnpfändung | Dokument Nr. A-763971 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |