Vorrang einer nachfolgenden Exekutiv-Lohnpfändung bei blosser Lohnverpfändung : OGH 9 Ob A 153/92 v.2.9.1992

Begnügt sich ein Kreditinstitut infolge der Zahlung der Kreditraten durch den Arbeitnehmer mit der blossen Verpfändung der Bezüge zur Besicherung des Darlehens, muss der Arbeitgeber einem exekutionsgerichtlichen Auftrag auf Einziehung der pfändbaren Bezüge des Arbeitnehmers und Überweisung an den Gl...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.11.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
347.952 Exekutionsrecht
347.952 Exekution, gerichtliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.212 Lohnpfändung Dokument Nr. A-763971 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage