Dienstwohnung : OLG Wien 33 Ra 97/92 v.23.9.1992
Steht einem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung nur für die Dauer einer bestimmten Verwendung als freie Dienstwohnung zur Verfügung, erlischt das Benützungsrecht nicht erst mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern schon mit der Änderung der Verwendung des Arbeitnehmers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.11.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.833 Dienstwohnung
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Steht einem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung nur für die Dauer einer bestimmten Verwendung als freie Dienstwohnung zur Verfügung, erlischt das Benützungsrecht nicht erst mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern schon mit der Änderung der Verwendung des Arbeitnehmers. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |