Dienstwohnung : OLG Wien 33 Ra 97/92 v.23.9.1992

Steht einem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung nur für die Dauer einer bestimmten Verwendung als freie Dienstwohnung zur Verfügung, erlischt das Benützungsrecht nicht erst mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern schon mit der Änderung der Verwendung des Arbeitnehmers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.11.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.833 Dienstwohnung
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.833 Dienstwohnung Dokument Nr. A-763967 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage