Betriebliche Veranlassung eines Autotelefons : FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat VII, 91/427/12 v.16.12.1991

Bei jährlichen Funk-und Geprächsgebühren in Höhe von rund S 1000,-ist ein Privatanteil von 20 % mangels entgegenstehender Ermittlungsergebnisse glaubhaft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommenssteuer
656.835.2 Postgebühr
614.23 Arzt
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei jährlichen Funk-und Geprächsgebühren in Höhe von rund S 1000,-ist ein Privatanteil von 20 % mangels entgegenstehender Ermittlungsergebnisse glaubhaft.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog