Betriebliche Veranlassung eines Autotelefons : FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat VII, 91/427/12 v.16.12.1991

Bei jährlichen Funk-und Geprächsgebühren in Höhe von rund S 1000,-ist ein Privatanteil von 20 % mangels entgegenstehender Ermittlungsergebnisse glaubhaft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommenssteuer
656.835.2 Postgebühr
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Region:Österreich
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