Arzt als freier Dienstnehmer : OGH 9 Ob A 99/91 v.28.8.1991

Auf den freien Dienstvertrag sind nur jene arbeitsrechtlichen Normen analog anwendbar, die nicht vom persönlichen Abhängigkeitsverhältnis des Arbeitnehmers (AN) ausgehen und den sozial Schwächeren schützen sollen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (42 (1992) Nr.4)
VerfasserIn: Löschnigg, Günther
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Arbeitsverhältnis
614.23 Arzt
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag Dokument Nr. A-763689 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage