Ordentliche Kündigung wegen Unterlassung der Anzeige der Erkrankung : BAG 2 AZR 604/90 v.16.8.1991

Auch die schuldhafte vergeblich abgemahnte Verletzung einer Nebenpflicht (hier: der gesetzlichen - § 3 Abs.1 Satz 1 LFG - oder vertraglichen Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Arbeitsunfähigkeit) kann an sich eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen, und zwar auch dann, wenn es dadurch ni...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (47 (1992) Nr.29)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.10.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-761887 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage