Nichtbefolgung von Arbeitsanordnungen des Vorarbeiters : OLG Wien 32 Ra 71/92 v.12.6.1992

Ein 'Widerstandsrecht' z.B. in der Weise, eine aufgetragene Arbeit weniger dringlich durchzuführen, als die ihm früher aufgetragene, die er zunächst fertig machen will, steht dem Arbeitnehmer nicht zu. Vielmehr wird dadurch das Element der Beharrlichkeit im Sinne des § 82 lit f GewO verdeu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.14 Arbeitsordnung Dokument Nr. A-760461 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage