Lohngleichheit von Frauen und Männern bei tariflicher Eingruppierung : BAG 4 AZR 30/92 v.23.9.1992
Aber auch die Feststellungsklage war gerechtfertigt, weil die Klägerinnen ein berechtigtes Interesse daran haben, auch für die Zukunft gegenüber ihren männlichen Kollegen nicht diskriminiert zu werden und dem Arbeitgeber eine Rückkehr zur Lohngruppe 2 nur dann möglich sein kann, wenn die Voraussetzu...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (47 (1992) Nr.28)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.10.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 331.215 Frauenlohn 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 396.1 Frau: Gleichberechtigung | Dokument Nr. A-758528 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |