Für Betriebsräte weder Vorteile noch Nachteile

Im Urteil stellt das BAG fest, dass eine Tätigkeit im Personalrat im Rahmen der dienstlichen Beurteilung nur registriert, aber keinesfalls bewertet werden darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1992)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.02 Arbeitsbewertung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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