Für Betriebsräte weder Vorteile noch Nachteile

Im Urteil stellt das BAG fest, dass eine Tätigkeit im Personalrat im Rahmen der dienstlichen Beurteilung nur registriert, aber keinesfalls bewertet werden darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1992)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.02 Arbeitsbewertung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat Dokument Nr. A-758489 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage