Schmerzensgeld bei Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags wegen Schwangerschaft : LAG Düsseldorf, 10 Sa 595/92 v.29.6.1992 rechtskräftig

Eine Arbeitnehmerin, deren Arbeitgeber unter Verstoss gegen das geschlechtsbezogene Diskriminierungsverbot des § 611 a Abs. 1 BGB einen befristet abgeschlossenen Arbeitsvertrag nach Ablauf der Befristung nur deshalb nicht fortsetzt, weil die Arbeitnehmerin inzwischen schwanger ist, hat jedenfalls da...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (47 (1992) Nr.27)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
618.2 Schwangerschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Arbeitnehmerin, deren Arbeitgeber unter Verstoss gegen das geschlechtsbezogene Diskriminierungsverbot des § 611 a Abs. 1 BGB einen befristet abgeschlossenen Arbeitsvertrag nach Ablauf der Befristung nur deshalb nicht fortsetzt, weil die Arbeitnehmerin inzwischen schwanger ist, hat jedenfalls dann nicht gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn der Arbeitgeber binnen weniger als einem Monat nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages der Klägerin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbietet und die Arbeitnehmerin die Arbeit wieder aufnimmt. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann in diesem Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld gerechtfertigt sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog