Schmerzensgeld bei Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags wegen Schwangerschaft : LAG Düsseldorf, 10 Sa 595/92 v.29.6.1992 rechtskräftig
Eine Arbeitnehmerin, deren Arbeitgeber unter Verstoss gegen das geschlechtsbezogene Diskriminierungsverbot des § 611 a Abs. 1 BGB einen befristet abgeschlossenen Arbeitsvertrag nach Ablauf der Befristung nur deshalb nicht fortsetzt, weil die Arbeitnehmerin inzwischen schwanger ist, hat jedenfalls da...
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Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (47 (1992) Nr.27)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 30.09.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag
618.2 Schwangerschaft 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Eine Arbeitnehmerin, deren Arbeitgeber unter Verstoss gegen das geschlechtsbezogene Diskriminierungsverbot des § 611 a Abs. 1 BGB einen befristet abgeschlossenen Arbeitsvertrag nach Ablauf der Befristung nur deshalb nicht fortsetzt, weil die Arbeitnehmerin inzwischen schwanger ist, hat jedenfalls dann nicht gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn der Arbeitgeber binnen weniger als einem Monat nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages der Klägerin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbietet und die Arbeitnehmerin die Arbeit wieder aufnimmt. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann in diesem Fall ein Anspruch auf Schmerzensgeld gerechtfertigt sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |