Letzter Schritt zur Anerkennung der Diplome
Dem in Art. 57 EWGV festgelegten Auftrag, die Freizügigkeit der Selbständigen und der Arbeitnehmer durch die gegenseitige Anerkennung der innerstaatlichen Diplome und sonstigen Befähigungsnachweise zu fördern, ist die Gemeinschaft in Etappen nachgekommen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (3 (1992) Nr.18)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.09.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 378.22 Grad, akademischer
378.2F Zeugnis: Universität 377 Berufsausbildung 340.132 Rechtsangleichung |
Region: | Europa
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 378.22 Grad, akademischer | Dokument Nr. A-757511 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |