Letzter Schritt zur Anerkennung der Diplome

Dem in Art. 57 EWGV festgelegten Auftrag, die Freizügigkeit der Selbständigen und der Arbeitnehmer durch die gegenseitige Anerkennung der innerstaatlichen Diplome und sonstigen Befähigungsnachweise zu fördern, ist die Gemeinschaft in Etappen nachgekommen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (3 (1992) Nr.18)
Ort / Verlag / Datum:24.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.22 Grad, akademischer
378.2F Zeugnis: Universität
377 Berufsausbildung
340.132 Rechtsangleichung
Region:Europa
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Ablageschlagwort: 378.22 Grad, akademischer Dokument Nr. A-757511 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage