Letzter Schritt zur Anerkennung der Diplome

Dem in Art. 57 EWGV festgelegten Auftrag, die Freizügigkeit der Selbständigen und der Arbeitnehmer durch die gegenseitige Anerkennung der innerstaatlichen Diplome und sonstigen Befähigungsnachweise zu fördern, ist die Gemeinschaft in Etappen nachgekommen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (3 (1992) Nr.18)
Ort / Verlag / Datum:24.09.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.22 Grad, akademischer
378.2F Zeugnis: Universität
377 Berufsausbildung
340.132 Rechtsangleichung
Region:Europa
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Dem in Art. 57 EWGV festgelegten Auftrag, die Freizügigkeit der Selbständigen und der Arbeitnehmer durch die gegenseitige Anerkennung der innerstaatlichen Diplome und sonstigen Befähigungsnachweise zu fördern, ist die Gemeinschaft in Etappen nachgekommen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog