(MSchG § 12) : OLG Wien 32 Ra 14/92 v.5.2.1992
Selbst wenn eine Arbeitnehmerin im Zeitpunkt ihrer Einstellung von ihrer Schwangerschaft gewusst haben sollte, kommt ihr dennoch der erhöhte Schutz des Mutterschutzgesetzes (MSchG) zugute, weil in 12 MSchG der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit keine Entsprechung hat.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.07.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
351.83 Mutterschutz 331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Selbst wenn eine Arbeitnehmerin im Zeitpunkt ihrer Einstellung von ihrer Schwangerschaft gewusst haben sollte, kommt ihr dennoch der erhöhte Schutz des Mutterschutzgesetzes (MSchG) zugute, weil in 12 MSchG der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit keine Entsprechung hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |