(MSchG § 12) : OLG Wien 32 Ra 14/92 v.5.2.1992

Selbst wenn eine Arbeitnehmerin im Zeitpunkt ihrer Einstellung von ihrer Schwangerschaft gewusst haben sollte, kommt ihr dennoch der erhöhte Schutz des Mutterschutzgesetzes (MSchG) zugute, weil in 12 MSchG der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit keine Entsprechung hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
351.83 Mutterschutz
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Selbst wenn eine Arbeitnehmerin im Zeitpunkt ihrer Einstellung von ihrer Schwangerschaft gewusst haben sollte, kommt ihr dennoch der erhöhte Schutz des Mutterschutzgesetzes (MSchG) zugute, weil in 12 MSchG der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit keine Entsprechung hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog