(MSchG § 12) : OLG Wien 32 Ra 14/92 v.5.2.1992

Selbst wenn eine Arbeitnehmerin im Zeitpunkt ihrer Einstellung von ihrer Schwangerschaft gewusst haben sollte, kommt ihr dennoch der erhöhte Schutz des Mutterschutzgesetzes (MSchG) zugute, weil in 12 MSchG der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit keine Entsprechung hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.07.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
351.83 Mutterschutz
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung Dokument Nr. A-757509 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage