Erhebliche Ehrverletzung Austrittsgrund : OGH 9 Ob A 56/92 v.8.4.1992

Als Angehörige des Dienstgebers sind nicht nur der Ehegatte und die Kinder zu verstehen auch der Bruder des Geschäftsführers, zumal wenn er selbst mit 25% an der GmbH beteiligt ist, ist Angehöriger des Dienstgebers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (3 (1992) Nr.8)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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