Tendenzschutz: Arbeitszeitregelung bei Redakteuren : BAG 1 ABR 35/91 v.14.1.1992

Die Freiheit eines Zeitungsverlegers zur Tendenzverwirklichung wird nicht durch eine Betriebsvereinbarung beeinträchtigt, die für Redakteure Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage regelt, wenn diese Betriebsvereinbarung die für die...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.22)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.05.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.116 Betriebsvereinbarung
07 Presse
658.114.8 Tendenzbetrieb
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Freiheit eines Zeitungsverlegers zur Tendenzverwirklichung wird nicht durch eine Betriebsvereinbarung beeinträchtigt, die für Redakteure Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage regelt, wenn diese Betriebsvereinbarung die für die Aktualität der Berichterstattung relevanten Entscheidungen des Arbeitgebers (Redaktionsschluss, Lage und Dauer von Redaktionskonferenzen, Besetzung der Redaktion u.a.) als Vorgabe zugrunde legt und sichergestellt hat, dass die Arbeitszeitregelung auch künftige Tendenzentscheidungen nicht entgegensteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog