Tendenzschutz: Arbeitszeitregelung bei Redakteuren : BAG 1 ABR 35/91 v.14.1.1992
Die Freiheit eines Zeitungsverlegers zur Tendenzverwirklichung wird nicht durch eine Betriebsvereinbarung beeinträchtigt, die für Redakteure Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage regelt, wenn diese Betriebsvereinbarung die für die...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (45 (1992) Nr.22)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.05.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.116 Betriebsvereinbarung 07 Presse 658.114.8 Tendenzbetrieb 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Freiheit eines Zeitungsverlegers zur Tendenzverwirklichung wird nicht durch eine Betriebsvereinbarung beeinträchtigt, die für Redakteure Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage regelt, wenn diese Betriebsvereinbarung die für die Aktualität der Berichterstattung relevanten Entscheidungen des Arbeitgebers (Redaktionsschluss, Lage und Dauer von Redaktionskonferenzen, Besetzung der Redaktion u.a.) als Vorgabe zugrunde legt und sichergestellt hat, dass die Arbeitszeitregelung auch künftige Tendenzentscheidungen nicht entgegensteht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |